Ratsfraktion spricht sich für Rad- und Fußweg an der Bröl aus

20.05.2019

Mit dem Huwil-Center und dem Gewerbegebiet am Ortseingang ist es uns auch gegen Widerstände im Gemeinderat gelungen, die vormals brachliegenden Betriebsflächen von Huwil weiterzuentwickeln und Ruppichteroth auch über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Anziehungspunkt zu machen.
In einem zweiten Schritt sollen nun die östlich des Huwil-Centers liegenden Flächen zwischen Bröl und B 478 gemeinsam mit den Eigentümern beplant und entwickelt werden. Dabei stehen aktuell ver-schiedene Vorschläge im Raum, die von Gewerbe- und Praxiseinheiten bis zu barrierefreiem Wohnen oder Handel und Gastronomie reichen.
Aus Sicht der CDU kann und darf dies aber nur in einem schlüssigen Gesamtkonzept erfolgen, in dem die Interessen der Eigentümer mit städtebaulichen Belangen zusammengeführt werden und Fragen wie Verkehrsführung, Erschließung usw. geklärt werden.
Im Zuge dessen haben wir als CDU den Vorschlag gemacht, den Ort zur Bröl hin zu öffnen und über einen Rad- und Fußweg entlang des Brölbaches Räume zu schaffen, die zum Verweilen einladen. Der Bachlauf soll im Ort sichtbar werden und nicht wie bisher hinter Häuserfassaden „versteckt“ werden.
Vor dem Hintergrund der in den letzten Wochen zum Teil sehr aufgeregt geführten Diskussion lohnt ein nüchterner Blick auf den aktuellen Stand der Planungen.
Fakt ist, dass die Gemeinde im Hinblick auf die Finanzierbarkeit eines solchen Projektes - wie in vielen anderen Bereichen auch - auf Fördermittel angewiesen ist. Nach Auskunft des Bürgermeisters sei das Projekt im Rahmen der Regionale förderfähig.
Die vorliegenden Planungen, die seitens der Verwaltung mit den beteiligten Behörden abgestimmt wurden, schlagen einen Verlauf vom östlichen Ortseingang über Waldfrieden bis zum Heider Steg und dort aus am nördlichen Ufer der Bröl bis zur Eitorfer Straße vor.
Dabei muss klar sein, dass sich der Weg schlüssig in das Gesamtkonzept einfügen muss: Das heißt einerseits mit den Eigentümern der betreffenden Flächen abzustimmen ist und sich schlüssig in den übrigen Planungen einfügen muss.
Völlig zu Recht wird in der Diskussion kritisch auf den für die Gemeinde verbleibenden Anteil an den Gesamtkosten in Höhe von 30 Prozent verwiesen. Im Zusammenhang der veranschlagten Gesamt-kosten ist jedoch zu beachten, dass darin die Kosten für die ohnehin notwendige Sanierung des Heider Steges enthalten sind. Im Falle einer Förderzusage würde damit auch die Sanierung des Heider Steges mit 70 Prozent bezuschusst.
Ein Verzicht auf den westlichen Teilabschnitt (Waldfrieden - Heider Steg) zur Senkung der Gesamt-kosten gefährdet nach Aussage der Verwaltung nicht nur die Förderfähigkeit des Projektes insgesamt, sondern wäre aus Sicht der Gemeinde ein „Milchmädchenrechnung“. Die Gesamtkosten könnten dadurch zwar gesenkt werden, die Gemeinde müsste jedoch die Kosten für die notwendige Sanierung des Heider Steges in voller Höhe übernehmen.
Aus unserer Sicht sollten daher ruhig und besonnen die Argumente abgewogen werden, um letztlich im Sinne einer nüchternen Kosten-Nutzen-Analyse eine für die Gemeinde sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Die Mittel dafür im Haushalt einzuplanen und sich damit Optionen offenzuhalten, halten wir daher für richtig.