Straßenausbaubeiträge müssen bürgerfreundlich gestaltet werden

20.11.2018

Björn Franken (CDU): „Straßenausbaubeiträge müssen bürgerfreundlich gestaltet werden.“

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Gemeinden sowie Gemeindeverbände einen anteiligen finanziellen Beitrag von Grundstückseigentümern einfordern können, wenn Straßenarbeiten durchgeführt werden.

„Die 40 bis 50 Jahre alte Infrastruktur in NRW ist sanierungsbedürftig und daher werden die Investitionen für Straßensanierungen in den nächsten Jahren weiter steigen. Die dadurch entstehenden Kosten sind nicht voraussehbar und können somit schnell ansteigen. Wir wissen, dass es aus diesem Grund von Seiten der Bürger existenzielle Ängste gibt. Es ist daher unsere Aufgabe, die zahlreichen Nachfragen und Anregungen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und weiterzuentwickeln, damit eine für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen faire und tragbare Lösung gefunden wird. Mit unserem Antrag wird deutlich, dass wir unsere verantwortliche Haushaltspolitik weiterführen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Franken.

Aus diesem Grund stellt die NRW-Koalition einen gemeinsamen Antrag, um die Straßenausbaubeiträge künftig bürgerfreundlich zu gestalten.

Der Antrag sieht vor:

- Verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchzuführen.
- Prüfung, ob im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann. 
- Die Möglichkeit der Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung eingeführt wird.
- Dafür Sorge zu tragen, dass der für Zwecke von Straßenausbaubeiträge anzusetzende Zinssatz sich dynamisch an dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Basiszinssatz orientiert.
- Förderungen des Landes für kommunalen Straßenbau nicht nur auf kommunalen Anteil der Maßnahme zu beziehen, sondern Förderbeträge an der Gesamtsumme der Maßnahme auszurichten.

Die Problemstellung ist nicht neu: Insbesondere in der Zeit von 2012 bis 2017 haben sich die in der 16. Legislaturperiode vertretenen Fraktionen mit einem Reformbedarf des KAG intensiv beschäftigt. Im Ergebnis scheiterte eine Reform allein an den damaligen regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der in der vergangenen Woche eingebrachte Gesetzesvorstoß der SPD verwundert vor diesen Hintergrund sehr – auch mit Blick auf die unvorhersehbare Kostenentwicklung.

Aufgrund dessen sind wir als NRW-Koalition auf allen Ebenen darum bemüht, eine für alle Beteiligten möglichst einfache, verständliche und – sofern möglich – entlastende Lösung zu finden.