Förderprogramm "Neustart miteinander"

24.08.2021

Um unseren eingetragenen Vereinen wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition beschlossen, dass diese eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche, Corona-konforme Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es können alle Ausgaben geltend gemacht werden, die für die Veranstaltung anfallen: Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden.  Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Nach Prüfung des Antrages werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt; die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung. Erwartete Einnahmen sind im Antrag anzugeben und in der Endabrechnung in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Erzielte Einnahmen reduzieren zunächst den Eigenanteil des Vereins. Erst wenn ein finanzieller Überschuss zu den Gesamtausgaben erzielt wurde, wird die Zuwendung um die Höhe dieses Überschusses reduziert.

Im Online-Portal (https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag/programm/6#login) können Anträge online gestellt werden. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig. Die Förderrichtlinie kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen per Email (bjoern.franken [at] landtag.nrw.de) gerne zur Verfügung.